AGB

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hiernach «AGB») der Dietrich Isol AG (hiernach «Dietrich») sind anwendbar auf alle zwischen Dietrich und ihren Kunden abgeschlossenen Verträge, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarung abgeändert oder ergänzt werden. Mit Abschluss eines Vertrages mit Dietrich anerkennt der Kunde diese AGB als verbindlich und verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung allfälliger eigener AGB.

2. Offerten
Ohne andere Angabe erfolgen die Offerten von Dietrich grundsätzlich freibleibend.

3. Publikationen, Informationen, Pläne, Technische Unterlagen
Die technischen Kennwerte, Informationen und Empfehlungen in sämtlichen elektronischen oder gedruckten Publikationen von Dietrich basieren auf dem derzeitigen Entwicklungs- und Wissensstand und können jederzeit angepasst werden. Gültigkeit haben die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf www.dietrich-isol.ch publizierten Versionen. Mündliche oder schriftliche Informationen von Dietrich zu möglichen Anwendungen der Produkte sowie Berechnungen oder Massauszüge erfolgen unverbindlich und müssen durch den Kunden oder von ihm beauftragte Fachpersonen auf ihre Richtigkeit und objektspezifische Eignung überprüft werden. Eine diesbezügliche Haftung ist ausgeschlossen.

4. Bestellungen, Vertragsabschluss, Leistungsumfang
Ein Vertrag zwischen Dietrich und dem Kunden kommt durch beidseitige Unterzeichnung der Vertragsurkunde, mangels einer solchen mit Abgabe der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Dietrich und falls auch eine solche fehlt, mit der Lieferung zustande. Wird die Bestellung über einen Händler abgewickelt, wird dieser automatisch Vertragspartner von Dietrich auch wenn er nur die Funktion als Fakturierungs- und Zahlstelle einnimmt und er nicht innerhalb von 24 Stunden nach Zustellung der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht. Abweichungen vom Bestellten gelten als vertragskonform, soweit sie nicht wesentliche Eigenschaften der Lieferungen erheblich beeinträchtigen.

5. Fristen
Die Einhaltung von Fristen, die Dietrich obliegen, setzt die Einhaltung der Vertragspflichten durch den Kunden voraus. Sie verlängern
sich angemessen:

  • wenn Dietrich Angaben, die sie zur Erfüllung des Vertrages benötigt, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn sie der Kunde nachträglich abändert;
  •  wenn Hindernisse auftreten, die Dietrich auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob sie bei Dietrich, beim Kunden oder bei einem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind beispielsweise erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der nötigen Rohmaterialien, Ausschuss werden von wichtigen Werkstücken, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse und andere Fälle höherer Gewalt.

Die Nichteinhaltung der Dietrich obliegenden Fristen berechtigt den Kunden nach vergeblicher Ansetzung einer Nachfrist von 15 Arbeitstagen einzig zum Rücktritt vom Vertrag. Sämtliche weiteren Ansprüche namentlich die Geltendmachung von Schadenersatz werden ausdrücklich wegbedungen. Der Kunde hat die Rechtspflicht, die bestellten Produkte wie vereinbart abzurufen bzw. ab- und entgegen zu nehmen, sofern, sobald und soweit sie ihm vertragsgemäss angeboten werden. Kommt der Kunde dieser Rechtspflicht aus irgendeinem Grund nicht nach, fällt er ohne weiteres sowohl in Gläubiger- als auch in Schuldnerverzug (Art. 91 ff. bzw. Art. 102 ff. OR). Die Gefahr geht mit Eintritt des Verzugs auf den Kunden über.
Der Kunde hat Dietrich verschuldensunabhängig für sämtlichen durch den Verzug entstandenen Schaden, insbesondere für Lager- und Transportkosten etc., Ersatz zu leisten. Dietrich kann zusätzlich und ohne Nachfristansetzung nach eigener Wahl auf Erfüllung klagen, auf die Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten.

6. Preise
Alle Preise von Dietrich verstehen sich mangels abweichender Angabe und Vereinbarung in CHF exklusive MwSt. gültig für ganze Verpackungseinheiten. Zuschläge für die Kommissionierung von Mengen unter einer Verpackungseinheit (Palette) sowie Zuschläge für die Plattenbearbeitung von Kleinmengen werden gemäss Preisliste zusätzlich verrechnet. Sämtliche Nebenkosten wie Versicherungen, Steuern, Mehrwertsteuer, Abgaben, Zölle, Gebühren für Bewilligungen oder Bescheinigungen etc. gehen zu Lasten des Kunden.

7. Zahlungsbedigungen
Die Zahlungen haben am Domizil von Dietrich zu erfolgen. Sofern zwischen Dietrich und dem Kunden keine speziellen Zahlungsbedingungenen vereinbart sind, betragen diese dreissig (30) Tage netto ab Rechnungsstellung. Mit Ablauf der Zahlungsfrist treten automatisch d.h. ohne Mahnung Verzugsfolgen ein und der Kunde schuldet ab diesem Zeitpunkt einen Verzugszins von 8 % p.a. Die Geltendmachung von Schadenersatz, die sofortige Einstellung einzelner oder aller Lieferungen und Leistungen von Dietrich an den Kunden und – nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist – der Rücktritt von allen oder einzelnen Verträgen mit dem Kunden bleiben ausdrücklich vorbehalten.

8. Verpackung
Die Lieferung erfolgt im Normalfall auf Leihpaletten von Dietrich. Die Originalverpackung bietet keinen Schutz gegen Witterung. Die Ware muss auf der Baustelle vom Kunden geschützt und sachgerecht gelagert werden. Die Verrechnung sowie die Rücknahme respektive Gutschrift einwandfreier Leihpaletten ab Händlerlager oder ab für LKW zugänglichen Orten erfolgen gemäss der Preisliste von Dietrich. Die Bereitstellung der zu retournierenden Paletten ist Sache des Kunden.

9. Lieferung und Ablad
Ab einem Nettowarenwert von CHF 2’000.00 exkl. MwSt. erfolgt die Lieferung DAP (Incoterms 2020) an mit LKW und Anhänger oder Sattelzug zugängliche Baustellen, Lager oder Bahnstationen. Eingeschlossen ist die normale Abladezeit. Für den Ablad der Ware ist stets der Kunde verantwortlich. Zuschläge für den durch Dietrich vorzunehmenden Ablad (neben Fahrzeug) mit Hebebühne, Lastwagenkran oder weiteren Hilfsmitteln sowie für Terminlieferungen werden gemäss Preisliste verrechnet. Zuschläge für eine Verteilung der Ware per Lastwagenkran, Wartezeiten, Umladen oder Lieferungen in Bergregionen sind in den Preisen nicht inbegriffen und werden dem Kunden gemäss den Bestimmungen und Tarifen der ASTAG zusätzlich verrechnet.

10. Prüfung der Lieferung und Leistungen, Mängelrüge
Der Kunde hat die Lieferungen von Dietrich sofort nach dem Ablad auf sichtbare Schäden zu überprüfen und solche direkt auf dem zurückgehenden Exemplar des Lieferscheins schriftlich zu rügen. Innert einer Frist von 8 Tagen nach der Lieferung, in jedem Fall aber vor der Weiterverarbeitung oder dem Einbau, hat der Kunde die Waren vollständig zu prüfen und Dietrich allfällige Mängel sofort schriftlich anzuzeigen. Mangels schriftlicher Rüge innerhalb vorgenannter Fristen gelten Lieferung und Produkte als genehmigt.

11. Gewährleistung
Dietrich leistet dafür Gewähr, dass ihre Lieferungen und Leistungen die zugesicherten Eigenschaften aufweisen und frei von Mängeln sind. Dietrich leistet nur dann Gewähr dafür, dass ihre Lieferungen und Leistungen für einen bestimmten Zweck geeignet sind, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung zwei Jahre und beginnt mit dem Lieferdatum. Dietrich erfüllt ihre Gewährleistungspflicht, indem sie nach eigener Wahl defekte Teile kostenlos repariert oder Ersatz frei ab Werk kostenlos zur Verfügung stellt, wobei Reparatur oder Ersatz von mangelhaften Produkten keine Verlängerung und keinen Neubeginn der Gewährleistungsfrist bewirken. Andere und weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, so namentlich Ansprüche des Kunden auf:

  • Wandelung, Minderung oder Schadenersatz;
  • Ersatz von Schäden, die durch unsachgemässe Lagerung und Behandlung, mangelnde Sorgfalt, Unfälle, höhere Gewalt, normale Abnützung oder natürlichen Verschleiss sowie durch Nichteinhaltung resp. Nichtbeachtung der Produkt- und Verarbeitungshinweise von Dietrich oder durch unsachgemässe Arbeit Dritter entstanden sind;
  • Ersatz von Folgeschäden, Nutzungsausfall und entgangenem Gewinn etc., verursacht durch die Verwendung oder durch Mängel der von Dietrich gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen sowie Schäden an nicht von Dietrich gelieferten Materialien sowie von Auswechslungs-, namentlich von Aus- und Wiedereinbaukosten und von Kosten für die Feststellung von Schadenursachen und Expertisen;

Die Gewährleistung durch Dietrich setzt voraus, dass der Kunde die vereinbarten Zahlungen vollumfänglich geleistet hat und erlischt:

  • wenn Dietrich ein Mangel nicht innert den vereinbarten Fristen schriftlich mitgeteilt wird;
  • wenn ausdrückliche Weisungen der Dietrich nicht eingehalten werden oder ohne schriftliche Zustimmung von Dietrich an den von dieser gelieferten Produkten und/oder an den ausgeführten Arbeiten von Dritten Änderungen oder Reparaturen vorgenommen werden.

12. Retouren
Retouren sind nur in Ausnahmefällen und nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung durch Dietrich zulässig. Die Bereitstellung der Ware und der Transport erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Eine Prüfung der Ware wird erst bei Wareneingang in Spiez vorgenommen. Es werden nur ganze Verpackungseinheiten in einwandfreiem Zustand zurückgenommen und mit 70% des Nettowarenwertes, abzüglich Kosten für Transport sowie Administration und Lager gutgeschrieben. Eventuelle Kosten für das Sortieren und die Neuverpackung der Ware werden separat verrechnet. Unverkäufliche oder defekte Platten sowie Abschnitte und Baustellenabfälle werden nicht vergütet und auf Kosten des Kunden entsorgt.

13. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche und ausservertragliche Haftung von Dietrich beschränkt sich auf durch Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Jede vertragliche und ausservertragliche Haftung von Dietrich bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit ist hingegen, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt insbesondere für gleich aus welchem Rechtsgrund eingetretene Sach-, Vermögens- und Verzugsschäden sowie für mittelbare, indirekte oder direkte Folgeschäden, für entgangenen Gewinn, Verdienstausfall und nicht realisierte Einsparungen etc. Zudem wird die Haftung von Dietrich für jegliches Verschulden von Hilfspersonen ausdrücklich ausgeschlossen.

14. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Sämtliche Verträge zwischen Dietrich und dem Kunden unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss seiner Staatsverträge, namentlich unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) und unter Ausschluss der nicht zwingenden Kollisionsnormen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht. Erfüllungsort ist Spiez. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien ist Spiez. Dietrich kann den Kunden aber auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand belangen.